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Das Arbeitsfeld im Steuerrecht umfasst:
Rechtsmittel, Klagen sowie Revisionen gegenüber Finanzverwaltung, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof.
Steuerliche Beratung bei Schenkung- und Erbschaftsteuerfällen.
Vertretung bei Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen.
Gutachterliche Stellungnahmen und Beratung bei Umwandlungen, Betriebsaufspaltungen sowie Unternehmensnachfolge.
Gutachterliche steuerliche Stellungnahme und Beratung bei Unternehmens- oder Beteiligungskauf.
Gutachterliche steuerliche Stellungnahme bei Realteilung und Verschmelzung von Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten.
Gutachterliche steuerliche Stellungnahme bei Betriebsauflösungen, Betriebsveräußerungen oder Beteiligungsverkauf.